Verkehrsposten Schulung

Schulungsinhalte:

  1. Grundsätzliches zur Verkehrsregelung auf Baustellen
    – Bescheid gem. § 90 StVO / Auflagen
    – Verkehrssicherungspflichten / Schadenersatzrecht
  2. Rechtsgrundlagen
    – Einschlägige Gesetze, Verordnungen
    – RVS
    – Sonstige Grundlagen
  3. Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
    – Allgemeine Vorschriften
    – Ordnungsgemäße Kundmachung
    – Grundsätze bei der Aufstellung auf Baustellen
  4. Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlagen
  5. Verkehrsregelung durch Personen
    – Betrauung nach § 97 Abs 3 StVO
    – Voraussetzungen und Folgen
    – Befugnisse
    – Regelung mit Signalscheiben / Handzeichen
    – Positionierung
  6. Gefahren – Quellen und mögliche Vermeidung
  7. Sonstige wichtige Verkehrsvorschriften (Auswahl)
    – Vorrangregeln
    – Fahrgeschwindigkeit
    – Vertrauensgrundsatz
  8. Fallbeispiele und Fragen der Teilnehmenden
  9. Lernzielkontrolle

Schulungsdauer: 5 Stunden (6 Übungseinheiten á 50 Minuten)/7 Lehreinheiten
Schulungsort: Österreichweit möglich.

Preis:

  • Bis max. 20 Teilnehmer: € 2.900,00 netto (+ 20% USt.) (inkl. Schulungsunterlagen/Präsentation und Teilnahmezertifikate)
  • Ab 21 Teilnehmer: € 4.400,00 netto (+ 20 % USt.) (inkl. Schulungsunterlagen/Präsentation und Teilnahmezertifikate)

€ 12,50 netto (+20 % USt.) pro Teilnehmer/Ausweis zur Bestätigung der Schulungsteilnahme (Scheckkarte)

  • Exklusive Aufwandskosten (z.B. Anmietung von Räumlichkeiten – sofern notwendig)

Vortragende: Die Schulung wird von einem Cargo Experts- und einem ZVÖ-Vortragenden geleitet.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Disclaimer:

Die Kursbestätigung stellt keine Ermächtigung zum Straßenaufsichtsorgan gemäß § 97 Abs 3 StVO 1960 i.d.g.F. dar. Je nach Bundesland hat der einzelne Kursteilnehmer hierzu einen gesonderten Antrag auf Ermächtigung bei der Zuständigen Behörde/Magistratsabteilung zu stellen.

Für die Verkehrsregelung im Land Wien gilt, dass diese ausschließlich nach Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan gemäß § 97 Abs 3 StVO durch das Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) erfolgen darf.

Warum Cargo Experts?

Wir sind hochspezialisierte Experten für alle Fragen rund um die Themen Logistik, Transport, Be-/Entladung, Versicherungen, Transportschäden, Transportrecht und aktuellen gesetzlichen Entwicklungen.

Als Cargo Experts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Inhouse Schulungen und zwar, abgestimmt

  • auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
  • auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
  • auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.

Unsere nächsten Termine

Feedback unserer Teilnehmer

„Sehr tolle Schulung, gute Fallbeispiele. Auf Fragen wurde verständlich eingegangen. Ich würde diese Schulung weiterempfehlen :)“

Michael Baa

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„Gute Praxisbezogene Beispiele, leicht verständlich, konnte einige „Vorschläge“ mitnehmen.“

Richard Spielvogel

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„Super präsentiert! Immer wieder sehr interessant und praxisbezogen ausgeführt, gerne wieder!“ 

Bettina Sommer

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Schwerpunkt: Kühltransport